AWO mit dir
Das Kleingedruckte
Grundlage für die Mitgliedschaft sind die jeweilige Satzung in Verbindung mit dem Statut (Statut eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg VR 29346) sowie die Beitragsordnung der Arbeiterwohlfahrt. (Info: Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt)
Du erkennst die Leitsätze des Jugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt an. (Info: www.bundesjugendwerk.de)
Erklärung zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU DSGVO:
Verantwortlich für die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten ist der
AWO Bezirksverband Braunschweig e. V.
Marie-Juchacz-Platz 1
38108 Braunschweig
Tel.: 05313908 0
E-Mail: datenschutz@awo-bs.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichst du ebenfalls unter diesen Kontaktdaten.
Weitere Informationen zum Datenschutz findest du im Internet: www.awo-bs.de/datenschutz
1. Datenverarbeitung
a. Wir verwenden die Daten, die du uns gibst, um deinen Mitgliedsantrag zu prüfen. Wenn du Mitglied wirst, nutzen wir die Daten zur Verwaltung und Betreuung deiner Mitgliedschaft in der AWO und gegebenenfalls im Jugendwerk der AWO.
b. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung deiner Daten ist der Vertrag über deine Mitgliedschaft mit der AWO bzw. dem Jugendwerk der AWO gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) der EU-DSGVO. Für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung deiner Daten (z. B. nach Handels- und Steuerrecht) gilt Artikel 6 Abs. 1 lit. c) der EU-DSGVO.
c. Die Angabe deiner Daten ist notwendig, um Mitglied in der AWO bzw. im Jugendwerk zu werden. Wenn du die Daten nicht bereitstellst, können wir deinen Antrag nicht bearbeiten.
d. Bei der Verarbeitung deiner Daten setzen wir Dienstleister ein, die auf Grundlage eines Vertrags nach Artikel 28 der EU-DSGVO für uns tätig sind.
e. Wenn du Mitglied wirst, geben wir deine Daten an den AWO Bundesverband e.V. (für die zentrale Mitglieder- und Adressverwaltung) sowie an den für deine Region zuständigen AWO Landes-, Bezirks-, Unterbezirks-, Kreis- oder Ortsverband weiter. Falls du auch Mitglied im Jugendwerk wirst, leiten wir die Daten auch an die zuständigen Gliederungen des Jugendwerks weiter. Um festzustellen, welche Gliederung für deine Mitgliedschaft zuständig ist, können wir die Angaben aus deinem Antrag an die zuständige regionale Gliederung übermitteln. Wenn sich herausstellt, dass eine Gliederung nicht zuständig ist, werden deine Daten dort spätestens ein Jahr nach Erhebung gelöscht.
f. Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen deiner Mitgliedschaft erheben, löschen wir nach dem Ende deiner Mitgliedschaft – es sei denn, wir sind gesetzlich verpflichtet oder berechtigt, sie weiter zu verarbeiten. Buchungsrelevante Daten (z. B. für die Buchhaltung) werden zehn Jahre nach Ende deiner Mitgliedschaft gelöscht.
2. Deine Rechte
a. Du hast das Recht, jederzeit Auskunft über die Daten zu verlangen, die wir über dich gespeichert haben.
b. Sollten deine Daten falsch oder unvollständig sein, kannst du verlangen, dass sie berichtigt oder ergänzt werden.
c. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du die Verarbeitung deiner Daten einschränken lassen oder ihr widersprechen.
d. Du kannst die Löschung deiner Daten verlangen – außer wir sind gesetzlich verpflichtet, sie weiterhin zu verarbeiten. Bitte beachte: Die Löschung deiner Daten ist nur möglich, wenn deine Mitgliedschaft gemäß der geltenden Satzung beendet wurde.
e. Du hast das Recht, die Daten, die du uns bereitgestellt hast, in einem übertragbaren Format zu erhalten – sofern dadurch keine Rechte oder Freiheiten anderer beeinträchtigt werden.
f. Wenn du der Meinung bist, dass wir deine Daten unrechtmäßig verarbeiten, kannst du dich bei einer zuständigen Datenschutzbehörde beschweren – z. B. beim oder bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz.
SEPA-Lastschriftmandat
Mit deiner Unterschrift auf der AWO-Beitrittserklärung ermächtigst du die Arbeiterwohlfahrt, den von dir gewählten Monatsbeitrag mittels Lastschrift von dem von dir angegebenen Konto
einzuziehen. Zugleich weist du dein Kreditinstitut an, die von der Arbeiterwohlfahrt auf dein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Hinweis: Du kannst innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit deinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ansprechpartnerin
