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AWO in Niedersachsen unterstützt Antrag zum Schutz der Demokratie – Rechtsstaat muss seine Instrumente nutzen
Die AWO Niedersachsen Landesarbeitsgemeinschaft unterstützt ausdrücklich den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD. Der Geschäftsführer der AWO Niedersachsen LAG, Rifat Fersahoglu-Weber, erklärt: „Ein mögliches Verbotsverfahren ersetzt nicht die demokratische Debatte. Aber es kann ein wichtiges Signal sein: Unsere Demokratie ist wehrhaft und sie schützt die Würde aller Menschen. Sie muss sich gegen ihre Feinde verteidigen können. Wenn Sicherheitsbehörden zu der Einschätzung gelangen, dass eine Partei rechtsextreme Bestrebungen verfolgt, dann müssen die zuständigen staatlichen Institutionen diese Hinweise ernst nehmen und sorgfältig prüfen. Genau dafür sind die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie geschaffen worden.“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD aktuell bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein; mehrere Landesverbände gelten bereits als gesichert rechtsextrem. Ein Versuch, die Partei im Mai 2025 bundesweit als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, wurde durch ein Eilverfahren vorläufig gestoppt. Seit Juli 2025 gilt daher weiterhin rechtskräftig der Status als Verdachtsfall. Das nun anstehende Hauptverfahren müsse mit der notwendigen Sorgfalt geführt werden. Auch aktuelle Einschätzungen der landeseigenen Sicherheitsbehörden unterstreichen die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband im Februar 2026 als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuft. Nach Einschätzung des Innenministeriums ist der Landesverband eindeutig dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzuordnen.
Fersahoglu-Weber erklärt dazu: „Wenn Sicherheitsbehörden nach umfassender Prüfung zu einer solchen Einschätzung gelangen, muss auch die Politik diese Erkenntnisse ernst nehmen. Sie sind ein weiterer Hinweis darauf, dass die demokratischen Institutionen und Parlamente ihre Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sorgfältig prüfen müssen. Die Verantwortung liegt bei Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Aber es ist richtig und wichtig, dass auch der Niedersächsische Landtag hier ein klares Signal für den Schutz unserer Demokratie sendet.“ Die AWO im gesamten Bundesgebiet sieht sich seit Jahren gemeinsam mit Kirchen, Gewerkschaften und anderen Wohlfahrtsverbänden im Fokus politischer Angriffe durch die AfD. Dass die Partei die freie Wohlfahrtspflege offen als politischen Gegner ansieht, überrascht die AWO nicht. „Ja, die AfD sieht uns als Gegner und das hat Gründe“, so Fersahoglu-Weber. „Die Arbeiterwohlfahrt steht für eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft. Wir treten für die Würde jedes Menschen ein, unabhängig von Herkunft, Religion oder Lebensweise. Wer Menschen gegeneinander ausspielen und demokratische Institutionen delegitimieren will, steht im direkten Widerspruch zu diesen Grundwerten.“ Neben rechtlichen Verfahren bleibe jedoch auch die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus eine zentrale Aufgabe.
