Solitäre Kurzzeitpflege

AWO-Kurzzeitpflege Heidberg

Dresdenstraße 148

38124 Braunschweig

dresdenstrasse[at]awo-bs.de

 

Ihr Ansprechpartner:

Tobias Steinmann, Tel.: 05 31 / 26 46 1-112

AWO-Kurzzeitpflege Krugwiese
Krugwiese 13
38640 Goslar
krugwiese[at]awo-bs.de

Ihr*e Ansprechpartner*in:
Silke Koch, Tel.: 0 53 21 / 783 - 102
Holger Buchholtz, Tel.: 0 53 21 / 783 - 100

Die AWO-Kurzzeitpflege stellt die individuellen Bedürfnisse ihrer Gäste in den Mittelpunkt – hier sind Sie gut aufgehoben.

 

Gemeinsam mit Ihnen gestaltet das qualifizierte Personal die persönliche Pflege und Betreuung in einem modernen Ambiente:

 

Die Kurzzeitpflegeplätze stehen Ihnen in einem modernen, separaten Wohnbereich zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit einem eigenen behindertengerechten Sanitärbereich ausgestattet und ansprechend möbliert inklusive Telefon und TV-Gerät.


In der hauseigenen Küche wird täglich frisch ausgewogene, abwechslungsreiche Kost zubereitet.

Die medizinische Versorgung ist durch die Zusammenarbeit mit Ärzt*innen unterschiedlicher Fachrichtungen auch in Notfällen gewährleistet.

 

Das umfangreiche Angebot an Freizeitaktivitäten bietet für jeden etwas: Gemeinsames Singen, Gymnastik und auch individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Angebote.

 

Die während Ihres Aufenthalts entstehenden Pflegekosten können nach § 42 SGB XI bis zu einer Höhe von 1.774 € (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) von der Pflegekasse übernommen werden.

 

Im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) können die Pflegekosten in  Höhe von 1.612 € für maximal 28 Tage erstattet werden. 


Somit kann die Kurzzeitpflege unter Anrechnung auf den für die Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612 € auf dann 3.386 € erhöht werden. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht und diese noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erweitert sich in diesem Falle auf maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr. Bekommt die pflegebedürftige Person Pflegegeld, so wird dies während der Zeit der Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage zur Hälfte weiter gezahlt.

 

Gäste aus Niedersachsen (pflegebedürftige Personen im Sinne des SGB XI) erhalten durch das Land Niedersachsen eine Förderung hinsichtlich des Investitionskostenanteils. So bleibt Ihnen nur noch ein geringer Kostenbeitrag für Unterkunft und Verpflegung.

 

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.


Wir freuen uns auf Sie!